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   OLG Schleswig, 18.03.1988 - 3 W 88/87   

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https://dejure.org/1988,15417
OLG Schleswig, 18.03.1988 - 3 W 88/87 (https://dejure.org/1988,15417)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.03.1988 - 3 W 88/87 (https://dejure.org/1988,15417)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. März 1988 - 3 W 88/87 (https://dejure.org/1988,15417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Rechtsbeschwerde bezüglich der Auslegung der Tatsacheninstanzen; Auslegungsfähigkeit einer notariellen testamentarischen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Niebüll - 3 VI 10/84
  • LG Flensburg - 5 T 209/87
  • OLG Schleswig, 18.03.1988 - 3 W 88/87
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.1988 - 3 W 88/87
    Dieser Aufgabe kann der Richter nur dann voll gerecht werden, wenn er sich nicht auf eine Analyse des Wortlauts beschränkt, sondern auch alle Umstände außerhalb der Testamentsurkunde heranzieht und sich ihrer zur Erforschung des wirklichen Willens des Erblassers bedient (BGHZ 86, 41, 45 [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81] ; BGH FamRZ 1987, 475, 476).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.1988 - 3 W 88/87
    Dieser Aufgabe kann der Richter nur dann voll gerecht werden, wenn er sich nicht auf eine Analyse des Wortlauts beschränkt, sondern auch alle Umstände außerhalb der Testamentsurkunde heranzieht und sich ihrer zur Erforschung des wirklichen Willens des Erblassers bedient (BGHZ 86, 41, 45 [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81] ; BGH FamRZ 1987, 475, 476).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.1988 - 3 W 88/87
    Eine eindeutige testamentarische Verfügung sei daher weder auslegungsbedürftig noch auslegungsfähig (BGHZ 80, 246, 248) [BGH 09.04.1981 - IVa ZB 6/80] .
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